Damit in neuen Häusern künftig auch Ladeinfrastruktur für Elektroautos entsteht, hat die EU neue Vorgaben gemacht. Die Bundesregierung setzt die europäische Gebäuderichtlinie nun mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) in nationales Recht um.
Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Möglichkeit, zu Hause oder beim Arbeitgeber laden zu können, spielt für den zügigen Hochlauf der Elektromobilität eine Schlüsselrolle. Der Neubau von Gebäuden bietet großes Potenzial zur Schaffung neuer Ladeinfrastruktur. Deutschland sollte die Gebäuderichtlinie daher nicht nur eins zu eins in nationales Recht umsetzen, sondern deutlich ambitionierter vorgehen, und vor allem schnell.“
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass beim Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 01. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Das Gesetzesvorhaben ist aus Sicht der internationalen Hersteller für den Erfolg der Elektromobilität von großer Bedeutung. In Anbetracht des Green Deal der neuen EU-Kommission sowie der bereits existierenden Vorgaben zur Absenkung des CO2-Ausstosses neuer Kraftfahrzeuge gewinnt die Elektromobilität enorm an Bedeutung. Mindestens 60 Prozent, eher jedoch bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge von Elektroautos werden zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher kommt dem Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur eine herausragende Bedeutung zu.
Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinien allerdings nur eins zu eins umgesetzt werden. Das heißt, dass Deutschland nur die europäischen Mindestanforderungen umsetzt. Die Bundesregierung sollte jedoch deutlich ambitionierte Vorgaben machen. Gemeinsam mit den Verbänden BDEW, VDA, ZVEH und ZVEI hat der VDIK dazu bereits im August umfangreiche Vorschläge unterbreitet, die nun umgesetzt werden sollten.