EU-Typgenehmigung

Bevor in Europa ein neues Fahrzeugmodell auf den Markt kommen kann, muss es den Prozess der Typgenehmigung durchlaufen. Dabei wird überprüft, ob alle EU-Bestimmungen für neue Fahrzeugmodelle erfüllt werden. An Prüffahrzeugen werden dabei nicht nur Abgas- und Verbrauchsmesswerte ermittelt. Der Hersteller muss auch nachweisen, dass alle Vorschriften, zum Beispiel zur Fahrzeugsicherheit, eingehalten werden. Erst wenn das geschehen ist, erteilt die nationale Typgenehmigungsbehörde – in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – die Typgenehmigung, die dann in der gesamten Europäischen Union gilt.

Reform des europäischen Typgenehmigungsverfahren

Ab September 2020 wird die bisherige Richtlinie 2007/46/EG, die den Rahmen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O vorgibt, durch die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858 abgelöst. Damit erfolgt eine grundlegende Reform des europäischen Typgenehmigungsverfahren. Unter anderem wird die Marktüberwachung erheblich ausgebaut. So werden die Befugnisse nationaler Behörden deutlich erweitert. Darüber hinaus soll eine Marktüberwachung durch die EU-Kommission auf übergreifender, europäischer Ebene eingeführt werden. Auch Technische Dienste und die nationalen Typgenehmigungsbehörden müssen strengere Anforderungen erfüllen und werden zukünftig durch verstärkte Kontrollen und Audits überprüft. Die Informations- und Offenlegungspflichten der Fahrzeughersteller werden erhöht. So muss etwa die Software elektronischer Systeme gegenüber Behörden und Technischen Diensten offengelegt werden. Auch die Verfahren zur Einzelgenehmigung von Fahrzeugen und von stufenweise gefertigten Nutzfahrzeugen wurden überarbeitet.

Zahlreiche Detailregelungen fehlen noch

Obwohl die neuen Rahmenverordnung (EU) 2018/858 bereits ab dem 1. September 2020 für neue Fahrzeugtypen verpflichtend wird, werden zum Stichtag noch zahlreiche Rechtsakte fehlen, die die Details zur Umsetzung der Verordnung regeln. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten und zahlreichen offenen Fragen und Problemen bei den internationalen Fahrzeugherstellern, die bereits heute daran arbeiten Ihre Entwicklungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und ihre Prozesse und Systeme umzustellen.