Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeugherstellern (VDIK) begrüßt den Start der E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Die Prämie kann ab sofort beantragt werden. Gefördert werden private Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Die Bundesregierung will mit einem Budget von 3 Mrd. Euro bis 2029 den Kauf von rund 800.000 E-Autos, Plug-in-Hybriden und Range Extendern fördern. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: „Die E-Auto-Prämie für Fahrzeuge aller Marken ist ein zusätzlicher Anreiz für Kunden zum Umstieg auf die Elektromobilität. Gut ist die volldigitale und unbürokratische Antragsmöglichkeit nach Authentifizierung mittels Bund ID. Der Start der Förderung für kleine und mittlere Einkommen trifft auf ein attraktives Produktangebot der Internationalen Hersteller. Die Akzeptanz der E-Mobilität steigt durch günstige Betriebskosten, hier sind die Stromer aufgrund der aktuellen Situation ebenfalls im Vorteil. Handlungsbedarf gibt es dagegen teilweise noch bei der Infrastruktur.“

Förderanträge für die E-Auto-Prämie können nach Fahrzeugzulassung gestellt werden, und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2026. Voraussetzung ist die Haltedauer von mindestens 36 Monaten. Käufer haben bis zu zwölf Monate nach Erstzulassung Zeit, die Förderung zu beantragen. Besser wäre jedoch das Kaufdatum als Stichtag für die Förderberechtigung festzusetzen, denn für eine Kaufentscheidung zählt die Förderzusage bei der Fahrzeugbestellung. Eine Verbesserung wäre daher eine verbindliche Vorabzusage im Antragsportal zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung. Wünschenswert wäre außerdem ein transparenter Fördertopf, regelmäßige Informationen zur Entwicklung des Förderbudgets würden bei Autokäufern für mehr Planbarkeit sorgen.

Leben zwei Kinder unter 18 Jahren, die kindergeldberichtigt sind, im Haushalt, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro liegen. Als Nachweis müssen die letzten zwei Steuerbescheide hochgeladen werden. Dann gibt es maximal 6.000 Euro für einen vollelektrischen Neuwagen. Für Plug-in-Hybriden oder Range Extender ist eine Förderung zwischen 1.500 und 4.500 Euro möglich. Gebrauchte E-Autos sind nicht förderfähig.

Eigene Einkommen von weiteren im Haushalt lebenden Kindern werden nicht auf dieses Haushaltseinkommen angerechnet. Der VDIK hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider im persönlichen Gespräch auf mögliche bürokratische Hürden in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht und begrüßt diese Regelung daher ausdrücklich. Mit der telefonischen BAFA-Hotline steht Kunden eine Beratung zur Verfügung, die auch den Handel bei Fragen zur Antragstellung entlastet.

Positiv sieht der Verband die digitale Abwicklung der Anträge. Dies ist ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Für Personen ohne BundID können alternativ auch Verwandte, Autohändler oder andere Bevollmächtigte die Förderung beantragen.

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