VDIK: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes darf nicht zu Mehrbelastung der deutschen Autofahrer führen

25. Januar 2017|Kategorien: Pressemeldung|

Bad Homburg: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, der vorsieht, dass ab 1. September 2018 nach dem WLPT-Verfahren ermittelte CO2-Werte zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen werden sollen. Durch den WLTP-Messzyklus können sich bei tatsächlich unverändertem CO2-Ausstoß höhere Messwerte für Kraftfahrzeuge ergeben. VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die [...]