VDIK: Bundesverwaltungsgericht unterstreicht Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit bei eventuellen Fahrverboten
Bad Homburg. In seiner Begründung der beiden Urteile vom 27. Februar 2018 zu Diesel-Fahrverboten in Städten unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht den Ausnahmecharakter solcher Verkehrsbeschränkungen. Das Gericht macht deutlich, dass Kommunen im Falle der Verhängung von Fahrverboten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen haben, was eine Abwägung zwischen dem Nutzen des Fahrverbots [...]