Bad Homburg. Der VDIK begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff bis zum Jahr 2026 zu verlängern.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten. Durch Erdgas angetriebene Fahrzeuge leisten einen signifikanten Beitrag zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen für NOx, Lärm, Feinstaub und zum Erreichen der langfristigen CO2-Ziele. Gerade im Nutzfahrzeugbereich ist der Erdgasantrieb (CNG oder LNG) eine der wenigen sinnvollen Alternativen zu dem bislang dominierenden Dieselantrieb.

Bedauerlicherweise ist eine Verlängerung der Steuerermäßigung für Flüssiggas nicht beschlossen worden. Auch der Flüssiggasantrieb könnte mit seinen im Vergleich zu Benzin- und Diesel-Motoren deutlich niedrigeren Emissionen die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun endlich der Verunsicherung ein Ende bereitet wird. Mit der Entscheidung für die Verlängerung der Steuerermäßigung wird für Hersteller, Autofahrer und Tankstellenbetreiber in einem ersten Schritt Planungssicherheit geschaffen. Das Pariser Klimaschutzabkommen und der deutsche Klimaschutzplan 2050 erfordern jedoch über das Jahr 2026 hinausgehende Fördermaßnahmen für Gas als Kraftstoff.“

Die Begrüßung des VDIK zur Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas wird Ihnen hier zur Verfügung gestellt.
> Download Stellungnahme Energie- und Stromsteuergesetz (PDF)

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