Die Corona-Pandemie hat in Deutschland bisher ungekannte Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Der VDIK informiert Sie hier über Ansprechpartner und verschiedene Stelle die Auskünfte rund die Corona-Krise geben können. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.

Arbeitsschutzstandard COVID 19

Das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben den Arbeitsschutzstandard COVID 19 herausgegeben. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise bzw. die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Seit August gilt darüber hinaus die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. Sie konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die Maßnahmen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Welche Änderungen im Insolvenzrecht gibt es?

Die Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, es sei denn eine Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Welche Ausnahmen im Gesellschaftsrecht wurden beschlossen?

Die Corona-Pandemie führt zu erheblichen Hindernissen bei der Durchführung von vorgesehenen Hauptversammlungen. Beschlussfassung der betroffenen Organe könnten dadurch verhindert werden. Daher erhalten bei Gesellschaften der Rechtsformen AG, KGaA und SE Vorstände die Möglichkeit, auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung zu erlauben. Präsenzlose Hauptversammlung mit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten und die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage sind ebenfalls vorgesehen. Das entsprechende Gesetz enthält darüber hinaus weitere Erleichterungen in den Bereichen des Genossenschaftsrechts, des Aktienrechts, des Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Umwandlungsrechts. Im Falle der GmbH können Beschlüsse der Gesellschafter in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Hat die Corona-Krise Auswirkungen auf die Pflicht zur Bezahlung von Rechnungen?

Es wird gesetzlich zugunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmen ein Moratorium eingeführt. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen (Definition beachten) wird unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung geschaffen, soweit sie ihre Leistungspflichten wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie ohne Gefährdung ihres Lebensunterhalts bzw. der wirtschaftlichen Existenz derzeit nicht erfüllen können. Damit soll für die Betroffenen gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Telekommunikation oder Wohnen nicht abgeschnitten werden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen können. Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, werden gesetzlich um drei Monate gestundet, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin infolge der Pandemie nicht zahlen kann. Letzteres dürfte im Rahmen der Automobilwirtschaft vor allem für die Autobanken von Bedeutung sein.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

ARBEITSRECHTLICHE FRAGEN UND LOHNFORTZAHLUNG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über Fragen der Lohnfortzahlung für Eltern bei Kita-und Schulschließungen und über weitere arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen oder -einschränkungen, die durch das Coronavirus ausgelöst werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat einen Leitfaden für den Umgang mit dem Coronavirus erstellt.
Arbeitsrechtliche Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Pandemieleitfaden der Bundesvereinigung deutscher Arbeitergeberverbände

KRISENSTAB DER BUNDESREGIERUNG

Verschiedene Bundesministerien haben einen Krisenstab zur Bewältigung der Corona-Epidemie gebildet. Aktuelle Beschlüsse des Krisenstabes veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

GRENZKONTROLLEN UND VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN IN EUROPA

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit Verkehrsmaßnahmen aller EU-Länder veröffentlicht. Darin werden Grenzkontrollen und Verkehrsbeschränkung und die jeweilige Dauer in sämtlichen Mitgliedsstaaten aufgeführt.
Webseite der EU-Kommission zu Verkehrsbeschränkungen

Für die Richtigkeit der Informationen können wir naturgemäß keine Gewähr übernehmen.