Das Bundesjustizministerium hat heute eine Änderung des Wohneigentumsrechts angekündigt, mit der der Bau von privaten Ladestationen für Elektroautos deutlich erleichtert werden soll.

Dazu erklärt VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Eine Änderung des Wohneigentumsrechtes zur Erleichterung der Einrichtung privater Ladesäulen ist dringend notwendig. Es darf künftig nicht mehr möglich sein, dass Einzelne den Einbau von Ladesäulen an Parkplätzen in Wohnanlagen blockieren können. Die elektromobilitätsfreundliche Reform ist besonders dringlich. Daher begrüßen die internationalen Hersteller, dass das Justizministerium die lange geplante und im Koalitionsvertrag vereinbarte WEG-Novelle nun auf den Weg bringen will.“

Die Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten ist heute noch eine zentrale Herausforderung für die Anschaffung von Elektroautos. Daher spielt die private Ladeinfrastruktur eine besondere Rolle. Rund 85 Prozent der Ladevorgänge finden zuhause statt. Deswegen gilt es, den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur massiv zu forcieren. Bis 2030 werden rund zehn Millionen private Ladepunkte benötigt. Im öffentlichen Bereich sind bis zu einer Million Ladepunkte zu schaffen.

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