Recht / Vertrieb
Urteile zum Reimport
- OLG Karlsruhe 16.03.06: Rücktritt erfordert Frist zur Nacherfüllung gegenüber Verkäufer
- OLG Stuttgart 26.03.2008 „Ford“: Bei Kauf im Ausland kein Direktanspruch auf Garantie im Inland (auch nicht wegen GVO)
- LG Bielefeld 09.12.08 (5 O 381/07): Keine Aufklärungspflicht über enthaltene oder mit zu bestellende Extras (Alarmanlage)
- BGH 10.03.10 (VIII ZR 310/08): Käufer muss dem Verkäufer das Mängelfahrzeug zur Überprüfung zur Verfügung stellen, sonst verliert er alle Sachmängelrechte; bloße Aufforderung zur Mängelbeseitigung reicht nicht
- LG Karlsruhe 30.07.10 (5 O 97/10): Fehlendes ESP ist erheblicher Mangel (Käufer wusste nicht, dass die Reimport Version, anders als die BRD-Version, ESP nicht serienmäßig hat)
