Finanzen
Pendlerpauschale
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer für die ersten zwanzig Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgeschafft. Die steuerliche Behandlung dieser Fahrten als Privatfahrten war jedoch nach der Rechtssystematik des Einkommensteuergesetzes von Anfang an verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.
Am 09. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Pendlerpauschale mit Wirkung zum 01. Januar 2007 abzuschaffen, nicht mit den Regeln des Grundgesetzes vereinbar ist.
Rückwirkend ab dem 01. Januar 2007 kann die Entfernungspauschale bis zum 31. Dezember 2009 wieder entsprechend dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Recht, also in Höhe von 30 Cent vom ersten Kilometer an geltend gemacht werden. Die Bundesregierung hat angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation erklärt, keine Maßnahmen ergreifen zu wollen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen. Zur möglichen Ausgestaltung der Neuregelung ab dem Jahr 2010 hat sich die Bundesregierung noch nicht geäußert.
Der VDIK hat in der Kürzung der Pendlerpauschale von Anfang an ein falsches Signal an die Autofahrer gesehen und von der Politik deren Rücknahme gefordert, um die Autofahrer finanziell zu entlasten und Liquidität für die Anschaffung moderner Neuwagen mit umweltschonender Technologie zu schaffen.

