Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Der VDIK begrüßt die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw auf den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge zum 01. Juli 2009. Mit der Gesetzesänderung sind wesentliche Forderungen des VDIK umgesetzt worden. Der VDIK befürwortet insbesondere den linearen Verlauf der Besteuerung des CO2-Ausstoßes, den ab 2012 stufenweise geringer werdenden CO2-Freibetrag als Anreiz zur Anschaffung von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von unter 120 Gramm und die Günstigerprüfung für Fahrzeuge, die ab dem 05. November 2008 erstmals zugelassen wurden.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums mit dem Sie die CO2-basierte Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug direkt berechnen können.

 

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und anderer Gesetze und der erforderlichen Änderung des Grundgesetzes bereits zugestimmt. Die Änderung des Grundgesetzes wurde wegen der Übertragung der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Bundesländern auf den Bund erforderlich.

 

Die Eckpunkte der CO2-bezogenen Kfz-Steuer sind:

  1. Für den CO2-Ausstoß wird ein linearer Steuersatz von zwei Euro je Gramm pro Kilometer erhoben.
  2. Es wird ein Freibetrag für den CO2-Ausstoß eingeführt, der steuerfrei bleibt. Für Fahrzeuge, die bis 31.12.2011 zugelassen werden, beträgt dieser Freibetrag 120 g/km, bei Zulassung vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 beträgt er 110 g/km und bei Zulassung nach dem 31.12.2013 wird ein Freibetrag von 95 g/km gewährt. Entscheidend für die Höhe des Freibetrags ist jeweils das Datum der ersten Zulassung des PKW.
  3. Zusätzlich ist ein Sockelbetrag von zwei Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Otto-Motoren und 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum bei Diesel-Motoren unabhängig vom CO2-Ausstoß zu entrichten. Dies gilt auch für die Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß unter dem Freibetrag liegt.
  4. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Abgasvorschriften der Stufe Euro6 vom Tag der ersten Zulassung an einhalten und vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, wird ab dem 01.01.2011 dem dann in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Halter eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt.
  5. Bei den Fahrzeugen, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen worden sind bzw. werden, wird von Amts wegen nach Ablauf der Kfz-Steuerbefreiung eine Prüfung durchgeführt, welche Variante der Kfz-Steuer – die bisher geltende ausschließlich hubraumbezogene oder die neue
    Variante – für sie günstiger ist. Nach dieser Variante werden die Fahrzeuge dann versteuert.

Aktuell

VDIK: Der deutsche Nfz-Markt entwickelt sich sehr positiv, der Pkw-Markt auf erwartetem Niveau

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Positionspapier des VDIK zum Spitzengespräch am 03. Mai 2010

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Pkw-Neuzulassungen

KFZ-Steuer CO2-Bezug

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