Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw

Seit Mai 2012 gilt in Deutschland die aktuelle Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw (Pkw-EnVKV). Sie soll Autokäufer darüber informieren, wie effizient ein bestimmtes Modell ist. Nach der Verordnung ist ein Fahrzeug dann effizient, wenn es unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichtes einen niedrigen Kraftstoffverbrauch und somit niedrige CO2-Emissionen aufweist. Je nach Effizienz werden Fahrzeuge in CO2-Effizienzklassen eingeteilt und mithilfe einer Farbpalette gekennzeichnet, die Fahrzeuge mit den relativ besten Verbrauchs- und Emissionswerten finden sich in den grünen Klassen.

Die Pkw-EnVKV schreibt vor, dass angebotene neue Pkw mit einem Aushang am Fahrzeug versehen sein müssen, der unter anderem Auskunft über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, die Effizienzklasse sowie die Höhe der Kfz-Steuer gibt. Am Verkaufsort muss darüber hinaus eine Übersicht aller an diesem Ort erhältlichen Fahrzeuge mit ihren jeweiligen Verbrauchs- und Emissionswerten vorhanden sein. Zudem muss der Leitfaden ausgehändigt werden können, der die Kraftstoff- und Stromverbrauchs- sowie die CO2-Emissionswerte aller aktuell angebotenen Pkw enthält. Die Pkw-EnVKV enthält auch Vorschriften, welche Informationen Fahrzeugwerbung enthalten muss.

Für den Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch und die CO2-Emissionen müssen derzeit noch die nach dem NEFZ-Verfahren ermittelten Werte angegeben werden müssen. Seit September 2018 werden Verbrauchs- und Emissionswerte von Pkw jedoch nach dem neuen, realistischeren WLTP-Verfahren ermittelt. Auch die Kfz-Steuer wird nun gemäß den WLTP-Werten erhoben. Daher ist es notwendig, auch die

Pkw-EnVKV anzupassen, damit die vorgeschriebenen Informationen gemäß neuen WLTP-Werten angegeben werden dürfen. Die Überarbeitung der bestehenden Verordnung erfolgt im Bundeswirtschaftsministerium. Zurzeit ist die eigentlich längst überfällige Neufassung der Pkw-EnVKV für Sommer 2021 angekündigt.

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