Lkw-Maut

Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen im Jahr 2005 begann der Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung der Bundesfernstraßen. Aktuell sind Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen mautpflichtig. Die Differenzierung der Mautsätze erfolgt nach Abgas- und Gewichtsklassen. Das Bundesfernstraßenmautgesetz unterscheidet dabei zwischen Mautteilsätzen für die Infrastruktur-, die Luftverschmutzungs- und die Lärmbelästigungskosten.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Im Jahr 2020 sank das jährliche Mautaufkommen auf 7,4 Mrd. Euro. Dieses Niveau entspricht annähernd dem jährlich geplanten Investitionsvolumen in die Fernstraßen in Deutschland, die Lkw-Maut leistet damit einen herausragenden Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur.

Für Elektro-Nutzfahrzeuge sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine Mautbefreiung vor. Lkw mit CNG- oder LPG-Antrieb und einer vorgegebenen Mindestgröße des Gastanks sind bis Ende 2023 ebenfalls mautbefreit.

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