VDIK-Kodex zum Wettbewerbsrecht

Das Thema Compliance nimmt an Bedeutung stetig zu und dabei geht es insbesondere auch um kartellrechtlich zulässiges Verhalten sowohl innerhalb der einzelnen Unternehmen als auch bei der Verbandsarbeit. Obwohl die Arbeit im VDIK schon immer von rechtmäßigem Handeln und von der Vereinbarkeit mit deutschem und europäischem Kartellrecht geprägt war, hat der Verband beschlossen, dies schriftlich zu dokumentieren und auch den in die Verbandsarbeit eingebundenen Mitarbeitern der VDIK-Mitgliedsfirmen schriftlich Hinweise an die Hand zu geben, denen sich eventuell kartellrechtlich sensible Bereiche entnehmen und solche von vornherein umschiffen lassen. Der im Juni 2011 einstimmig verabschiedete VDIK-Kodex zum Wettbewerbsrecht soll nun in seiner jeweiligen Fassung als kartellrechtliche Grundlage der Verbandsarbeit im VDIK dienen und die Mitarbeiter der VDIK-Mitglieder entsprechend informieren.