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Lkw-Maut

Die Bemautung von Nutzfahrzeugen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf den Autobahnen, sowie seit August 2012 auf ausgewählten Bundesstraßen, in Deutschland fußt auf der zuletzt 2010 geänderten Mauthöheverordnung. Aktuell ist die Maut für Fahrzeuge der Emissionsklassen EuroV und EEV am niedrigsten. Bis zur Verabschiedung einer neuen Mauthöheverordnung zählen auch EuroVI-Fahrzeuge zu dieser Kategorie.

Um die Nachfrage nach EuroVI-Fahrzeugen durch die Spediteure trotz erheblicher Mehrkosten zu beleben, ist eine Änderung der Mauthöheverordnung geplant. EuroVI-Fahrzeuge sollen dort eine eigene Kategorie mit den niedrigsten Mautsätzen erhalten. Wie groß dieser Mautvorteil ist, wird auf Basis eines Wegekostengutachtens bestimmt, dass das Bundesverkehrsministerium in Auftrag gab.

Bedingt durch den Zeitaufwand für die Erstellung und Auswertung des Gutachtens ist frühestens im Sommer 2013 mit der neuen Mauthöheverordnung zu rechnen. Da ab dem 01.01.2014 für die Neuzulassung schwerer Nutzfahrzeuge die Schadstoffklasse Euro VI vorgeschrieben ist, rechnet der VDIK mit der neuen Mauthöheverordnung spätestens zum 01.01.2014.

Solange der zukünftige Mautvorteil von EuroVI-Fahrzeugen in seiner Höhe nicht bekannt ist, können die Spediteure keine saubere Kostenkalkulation pro/contra EuroVI durchführen. Der VDIK fordert daher, diesbezüglich schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.